Die Bewältigung

Die Begründungen erschüttern mein Vertrauen in den Rechtsstaat. Ein grosser Fan von abgehobener Juristerei war ich noch nie sonderlich. Eine scheinbar penible Art der Wortklauberei und argumentativen Konfrontation verschiedener Absätze oder Paragrafen. Es wird von objektiver und subjektiver Furcht geschrieben, die vorgeherrscht haben müssen, um die Bedingungen des Schutzstatus zu erfüllen. Ferner wird auf zwei Leiturteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2022 und 2023 verwiesen. Die Gewalttaten die den Beschwerdeführenden angetan worden sind, ist grausam, herablassend, menschenunwürdig. Doch auch sie werden nicht geschützt. Ihre Aussagen sind zwar wahrscheinlich, das zeigen verschiedenste Investigationen renommierter Leitmedien, doch sind sie nicht bewiesen. Die Geschändeten suchten weder die Polizei noch einen Arzt auf, da sie noch grössere Ächtungen und Stigmatisierungen befürchteten.
«Auch liegt keine generelle Schutzunwilligkeit der russischen Behörden vor. […] Nach konstanter Praxis des Bundesverwaltungsgerichts besteht in Russland keine systematische oder flächendeckende Verfolgung von LGBTIQ-Personen.»
Was ist eine konstante Praxis? Wie werden Veränderungen in einem fremden Land in die hiesige Rechtsprechung übernommen? Wann geschieht das? Geschieht es irgendwann?
Es wird klar, dass die Schweizer Gerichtsbarkeit Russland als funktionierenden Rechtsstaat mit fairen Prozessen und einer die Bevölkerung schützenden Polizei ansieht. Wie kann ein Urteil mit geringer Halbwertszeit als eidgenössisches Leiturteil definiert werden? Ich verstehe es nicht. Ich werde es wohl nie verstehen.
«Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.»
Der Oberste Gerichtshof hat im November 2023 eine Verwaltungsklage des russischen Justizministeriums hinter verschlossenen Türen stattgegeben, die die internationale öffentliche LGBTQ-Bewegung als extremistische Organisation anzuerkennen und ihre Aktivitäten in Russland zu verbieten. Anstachelung zu sozialem und religiösem Unfrieden wurde der Organisation vorgeworfen. Faktisch werden alle Mitglieder zu einer schutzlosen Masse was weiteren Hass gegenüber Minderheiten schüren lässt. Gemäss Paragraf 282.2 des Strafgesetzbuchs drohen bei Zuwiderhandlungen bis zu zehn Jahren Haft. Zudem müssen Verurteilte damit rechnen, dass sie keinen Zugang mehr zu ihren Bankkonten erhalten, geschweige denn bei Wahlen kandidieren dürfen.
Gleichzeitig beginnt er immer häufiger von seiner alten Heimat zu erzählen. Von Moskau, den grossen Parks, den breiten Loipen, dem beheizten Olympiaschwimmbecken, dem unterirdischen Palast aus Marmor und Licht - der Untergrundbahn. Von Restaurants, die er vermisst. Früher sprach er kaum darüber. Nun schauen wir uns gemeinsam Bilder an. Spürt er wie der Boden unter seinen Füssen nachgibt? Vielleicht, weil Nostalgie schmerzt, aber weniger als Angst. Doch diese Angst wächst. In der Nacht schreit er auf, weil er glaubt, sie würden ihn holen. "Die Deportation", nennt er die drohende Wegweisung. Was macht das alles mit ihm?
In die Schweizerische Gesetzgebung sind diese Gesetze nicht eingeflossen. Die tatsächlichen politischen und sozialen Gegebenheiten in Russland vermag sie nicht abzubilden. Eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, die gerade diesen Missstand aufdeckt, sagen uns zwei Verteidigungskanzleien für Migrationsfragen, führe kaum zum Erfolg. Mein Gerechtigkeitssinn wird stark herausgefordert.
Als Asylsuchender ein Mensch zweiter Klasse zu sein, erhärtet sich. Die Teilhabe an einem Leben in der Schweiz ist ohne zu Arbeiten schwierig. Die Schweiz während dem Verfahren legal zu verlassen, ist nicht möglich. Die Pflichtverteidigerin lässt ihn barsch wissen, dass sie weitaus mehr Zeit für ihn aufwende, als ihm zustehe. Von einer Beschwered rate sie ihm ab, so die letzten Silben aus ihrer Richtung.
Wo ich gedenke unsere Beziehung zu beenden, fragt er mich. Ob in der Eincheckhalle des Flughafens Zürich ein adäquater Ort sei.
Sein Leben ist ein Luftschloss. Immer mehr aufgeblasen und beachtlich ausgeschmückt mit vielerlei Details. Wie er leben möchte mit mir, in einem Haus, mit Hunden. Englisch möchte er unterrichten und endlich, endlich wieder reisen. Zum Kolosseum, in die Oper von Paris. Es wird nicht möglich sein. Der universelle Traum des selbstbestimmten Lebens wird sich zerschlagen.
Wieso darf ein Mensch nicht dort Leben, wo er möchte? Weshalb sind wir noch immer nicht frei?
Ich finde mich mit dem Gedanken ab, zwei, drei Mal im Jahr nach Königsberg, St. Petersburg oder Kasan zu reisen. Allmählich mache ich mich mit der Visumsvergabe vertraut. Ist es überhaupt möglich ein russisches Visum zu erlangen? Ich konsultiere die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Von «Reisen nach Russland und nicht dringenden Aufenthalten wird abgeraten.» Einer der ersten Sätze. «Für ausländische Reisende besteht ein Risiko, ohne erkennbaren Grund festgenommen, verhört oder inhaftiert zu werden.» Politische Äusserungen seien zurückhaltend zu verwenden.
Weshalb wird beim EDA gewarnt und beim BVG oder SEM von Schutz Russischer Behörden berichtet? Woher rührt eine solche Konvergenz zweier Behörden desselben Landes?
Vielleicht kann er ja auch ein paar Mal nach Westeuropa
reisen, male ich mir zunächst aus. Doch ein negativer Asylentscheid führt nicht
nur automatisch zur Wegweisung, sondern erschwert auch die Erteilung eines
zukünftigen Schengen-Visums erheblich, weiss er von seiner Pflichtverteidigerin.
Er zeigt mir zudem die Bestrebungen der EU auf der ORF News Seite.
«Die EU verschärft
die Regeln für die Vergabe von Visa an russische Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger. Wie die Europäische Kommission heute mitteilte, werden Russen
künftig keine Visa für die mehrfache Einreise mehr beantragen können.»
Werden wir uns tatsächlich nie wieder sehen? Verhindert das die Politik unserer Länder? Werden wir nicht mehr gemeinsam Lachen, den Sonntagsbrunch zelebrieren, uns beim Bouldern helfen, uns auf der Loipe messen? Werden wir uns nicht mehr gegenseitig Fremdwörter beibringen, in den Kosmos schauen, bei Quizsendungen miträtseln? Ist das wirklich wahr?
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